Beirat.
Gut beraten sein und bleiben.
Echte Perspektive:
Gemeinsam den eingeschlagenen Weg der Neuausrichtung weitergehen, Umsetzungserfolge kontrollieren, Maßnahmen zielgerichtet nachjustieren.
Sparringspartner.
Auf Erfolgskurs bleiben.
Ein häufig geäußerter Wunsch unserer ehemaligen Klienten ist es, auch nach unserem Mandat als Unternehmensentwickler, Restrukturierer oder Sanierer längerfristig mit dem Unternehmen verbunden zu bleiben. Ein vorangegangenes Mandat ist hier aber natürlich keine Bedingung.
Eine Möglichkeit diesen Wunsch zu erfüllen ist es, als Beirat beratend tätig zu werden. Die Funktion als Beirat ermöglicht es uns, die Organisation weiterhin auf dem gemeinsam eingeschlagenen Weg der Neuausrichtung zu begleiten, deren Umsetzungserfolg regelmäßig zu überprüfen und, falls nötig, Maßnahmen zielgerichtet nachzujustieren.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Organen der unterschiedlichen Unternehmensformen ist die Implementierung eines Beirates in der Regel eine freiwillige Institution.
Ein Beirat kommt als externer Berater einem Sparringspartner für Gesellschafter und Geschäftsführer gleich und wirkt zwischen diesen als dritte Instanz. Meist selbst erfahrene Unternehmer, agieren Beiräte auf gleicher Ebene und damit auf Augenhöhe von Unternehmer zu Unternehmer.
Berater, Kontrolleur und Schlichter.
Die primären Funktionen eines Beirats variieren. So sieht die Mehrzahl der Unternehmen, die einen Beirat installiert haben, diesen als eine Art Kontrolleur, Überwacher und Aufseher.
Ein Beirat soll in erster Instanz beratend tätig sein und als Schlichter bei Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis fungieren. Wie genau seine Schwerpunkte und Anforderungen verteilt und definiert sind, wird individuell nach dem Willen der Unternehmensführung und der Gesellschafter vertraglich festgelegt. Ein Beiratsmandat ist demzufolge stets eine maßgeschneiderte Lösung für die Bedürfnisse des Unternehmens.
Die Erwartungshaltung an einen Beirat als externen Beobachter und Berater ist die ehrliche Äußerung seiner objektiven Meinung und Einschätzung zu den zukünftigen, strategischen Neuausrichtungen des Unternehmens. Gleichermaßen wird seine aktive Mitarbeit dabei erwartet, zielgerichtet die entsprechenden Weichen zu deren Umsetzung zu stellen.
Unabhängige Instanz ohne Interessenskonflikte.
Ein Beirat fungiert außerdem als Koordinator bei divergierenden Entscheidungen und ist somit häufig Mittler und Bindeglied bei Konflikten zwischen den Generationen im Unternehmen. Denn besonders im Nachfolgemanagement kann ein Beirat eine große Stütze für alle Beteiligten sein. Studien zufolge sehen 85% der Unternehmen mit Beirat einen Zusammenhang zwischen gesteigertem Umsatzerfolg und diesem Gremium.
Die Anforderungen an einen Beirat sind entsprechend hoch. Neben unternehmerischem Knowhow und Erfahrung, werden strategische Kompetenz und betriebswirtschaftliche Fachkenntnisse von den Unternehmen als priorisierte Anforderung an einen Beirat genannt sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Identifikation mit den Belangen des Unternehmens. Eine besondere Bedeutung kommt aber grundsätzlich der Unabhängigkeit eines Beirats zu, um Interessenskonflikte zu vermeiden.
Mit einem Beirat der ECHTEN PERSPEKTIVE profitieren Unternehmen nicht nur von unserer langjährigen Erfahrung in der Unternehmensentwicklung, Restrukturierung und Sanierung sowie unserem unternehmerischen Denken, sondern sie sind durch unsere Expertise im aktiven Krisenmanagement besonders auch in unruhigen Zeiten sicher und gut beraten.